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13.01.2012 Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Da unter Verbrauchern die weit verbreitete Meinung besteht, dass Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr genießbar sind und daher weggeworfen werden, haben wir Ihnen einige wichtige Informationen zusammengestellt:
Viele Lebensmittel können nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (angegeben durch: „mindestens haltbar bis…“) noch verzehrt werden. Anders beim Verbrauchsdatum (angegeben durch: „verbrauchen bis…“): Dies gilt für leicht verderbliche Lebensmittel und ist deshalb strikt zu beachten. Lebensmittel, bei denen ein Verbrauchsdatum angegeben ist, dürfen nach dessen Ablauf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum dagegen gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften wie Geruch, Farbe und Geschmack behält. Diese spezifischen Eigenschaften werden vom Hersteller bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum zugesichert.
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist die Ware also nicht automatisch verdorben. Geruch, Aussehen und Geschmack sind zu prüfen. Wenn keine fremden Eigenschaften festzustellen sind, kann das Produkt auch nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch verwendet werden.
Ungeöffnete Fertiggerichte und Pilzkonserven in Dosen sollten Sie bei Zimmertemperatur, möglichst unter 20° C und trocken (maximal 70% relative Luftfeuchtigkeit) lagern.
Gläser sollten zusätzlich dunkel gelagert werden.
Tiefkühl-Pilze und Tiefkühl-Beeren im 3-Sterne-Gefrierfach bei – 18° C aufbewahren und nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren. So sind sie je nach Mindesthaltbarkeitsdatum bis zu 2 Jahre lagerfähig.


